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   BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 283/71   

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BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 283/71 (https://dejure.org/1972,1378)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1972 - 4 AZR 283/71 (https://dejure.org/1972,1378)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 (https://dejure.org/1972,1378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dispositive Geltung des AT - Einzelvertragliche Vereinbarungen - Eingruppierungsprozesse - Öffentlicher Dienst - Gesamttätigkeit - Subsumierung der Tätigkeit - Vermessungsaufgaben - Landkartentechnische Angestellte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22 § 23, Anlage 1a; TVG § 4 Abs. 5

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Diese ist in Eingruppierungsprozessen des öffentlichen Dienstes allgemein üblich und begegnet keinen prozeßrechtlichen Bedenken (BAGE 37, 155, 163 = AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93

    Tarifvertragsauslegung bei Redaktionsversehen

    Betont hat der Senat auch, wegen der doppelten Heraushebung durch die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit und außerdem durch die Bedeutung des Aufgabengebietes seien hohe Anforderungen zu stellen (BAG Urteil vom 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Danach kann aus den Ausfuhrungen des Landesarbeitsgerichts nämlich nicht entnommen werden, ob es von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttatigkeit ausgeht (vgl BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder eine uberwiegende (§§ 22, 23 BAT) bzw mehrere für sich a l l e m jeweils nicht überwiegende Teiltatigkeiten (BAG AP Nr<> 97 zu § 3 TO A) rechteica wurciigt (zu den Unterschieden vgl BAG AP Nr. 47 zu 22 23 BAT und Urteile des Senats vom 17 Mai 1972 - 4 AZR 283/71 " , demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT und 12 April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Suarkassenangestellte, auch BAG AP Nr. 27 und 40 zu §§ 22, 23 BAT) Bei seiner neuen Entscheidung wird das Landesarbeitsgericht daher eindeutig im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes klarzustellen haben, ob es eine einheitlich zu bewertende Gesamttatigkeit, eine überwiegende bzw mearere für sich a l l e m jeweils nicht überwiegende Teiltatige-j-ten a n n i m m u n d sachlich würdigt Labei ist auch zu oerucks ch~ tigen, daß im gegebenen Palle das Vorliegen einer emnextlich zu bewertenden Gesamttatigkeit deswegen naneliegt zieil dafür nicht nur der enge Zusammenhang der vielfachen Aufgaben des Klagers s p n c h u , sondern auch der bei aer Aicte eeunaliche Geschaftsverteilungsplan (vgl BAG AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG 19, 108 [110] = AP Nr. 7 zu feg 22, 25 BAT, BAG 9, 269 [271-272] = AP Nr. 66 zu § 3 70 A 11.

    Verantwortung unzulässig einengen Zwar wird oei der VergGr I a Ballüruooe 1 BAT eine oesonders weitreichende, hohe ferantwoxtung gefordert, die diejenige beträchtlich überschreitet die begriffsnotvendig schon die Tatigkeitsmerkmale der VergGr 131 I b Fallgruppe 1 erfordern (BAG Urteil vom 22, Februar 1972 - 4 AZR 16J/71 -3 demnächst AP Er 50 zu §§ 22, 23 BAT), Andererseits aber ist im Gegensatz zu den Ausfuhrungen des Landesarbeitsgerichts auch bei der VergGr I a Fallgruppe 1 die Heraushebung aus der VergGr, I b Fallgruppe 1 BAT durch das Haß der Verantwortung gerade nicht auf bestimmte Möglichkeiten der Verantwortung beschrankt (BAG AP Er 39 zu §§ 22, 23 BAT) Wie die Revision mit Recht hervorhebt, kann sich die besondere Verantwortung im Sinne der Merkmale der VergGr I a Fallgruppe 1 BAT vielmehr etwa auch aus Auswirkungen im Behordenapparat, der Ausübung von Aufsichtsfunktionen sowie den Auswirkungen der Tätigkeit auf die Belange des Dienstherrn oder Dritter ergeben (BAG Urteil vom 22, Februar 1972 - 4 AZR 163/71 - wie zuvor sowie AP Er 39 und 43 zu §§ 22, 23 BAT) Hierbei kann, ohne daß diese Fähigkeiten beim Klager selbst im Sinne eines besonderen Tatigkeitsmerkmals zu verlangen sind, darauf abgestellt werden, welche Fähigkeiten im allgemeinen objektiv erforderlich sind, um eine "entsprechende Tätigkeit" im Si m e der Merl nil»- oer VergGr I a Fallgruppe 1 ausuben zu 1 onnen (vgl BAu AP Er 10, 17, 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteile des Senats vom 9 Februar 1972 - 4 AZR 153/71 demnächst AP Er 4$ zu §§ 22, 23 BAT, sowie 17 Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - wie zuvor) Es ist also zu prüfen, ob gemessen an den für die Tätigkeiten der VergGr I a Fallgruppe 1 BAT aufgestellten tanfliehen Erfordernissen die Tätigkeit des Klagers objektiv ihrem Zuschnitte nach einer solchen Tätigkeit entspricht, wobei dann auch auf die Schwierigkeit und auf die geforderte Verantwortung abzusteilen ist.

  • BAG, 25.10.1972 - 4 AZR 511/71

    Entsprechende Tätigkeit - Ausgebildeter Akademiker - Angestellter mit

    liehe Vergütung hatte wenn seine auszuobende Tätigkeit, die 11 vorliegenden Falle mit seiner ausgeubten uberemstimmt, den Tatigkeitsmerkmalen der VergGr II a BAT entsprechen wurde, wobei nur deren Baugruppe 1 m Betracht kommt Dabei scheidet die erste Alternative dieser I\ill- .â- .uppe deswegen aus, weil der Klager nicht mi eine ah, - ochlossene wissenschaftliche Hochschulbildung verfugt Kit Hecht hat aber das Landesarbeitsgericht erkannt, daß der Klager auch nicht im Sinne der zweiten Alternative der Tätigkeitsmerkmale der VergGr II a BAT lallgruppe 1 e m Angestellter ist, der aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen eine entsprechende Tätigkeit ausubt In revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise geht dabei das Landesarbeitsgericht von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttatigkeit aus (BAG AP Nr. 27 zu §§ 22 23 BAT) Zwar fuhrt es das nicht ausdrücklich aus Aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgrunde ist jedocn mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar, daß das Landesaroeitsgericht die Tätigkeit des Klagers insgesamt rccntlicn würdigt, was im vorliegenden Falle schon der enge Zusammenhang seiner Aufgaben nahelegt (BAG 4P Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT) Des wegen haben auch beide ProzeBparteien und das Aroeitsgericht offensichtlich Denn Klager eine einheitlich zu ocwertende Gesamttatigkeit angenommen Im Ergebnis zutreffend verneint das Landesarbeitsl loht beim Klager das Voiliegen einer wellen r i xatigkeit ' im Sinne der Tatigkeitsmerkmale aer z /eiten Alternative m der Fallgruppe '1 der VergGr II a BAT m Übereinstimmung mit der Pechtsprec mng des Senats gent dabei aas Landesarbeitsgenchb davon aus daß eine encspiechende Tätigkeit nur dann vorliegt wenn sie objektiv ein Wissen und Können erfordert aas sich na Vcigleicn zu einer abgeschlossenen Hochschulbildung als "ähnlich giundliehe Beherrschung eines entspiechend ui/uangreicnen Wissensgebietes darsteilt (vgl BAG AP Nr. 38 26 unc 0 zu §& 22, 23 Ba T aucn Urteile des Senats vom 9 eoruar 1972 c; 157 AZE 155/71 "> demnachsbAP Er 49 zu §§ 22 23 BxiT 17 Max 1972 - 4 AZR 283/71 demnächst AP Er 52 au §§ 22, 23 EAT, und 28 Juni 1972 - 4 AZE 35V71 - demnächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT) Weiterhin fuhrt das Landesarbeitsgencht folgerichtig aus nenn es sc> on an dem T b-> eits- Merkmal der "entsprechenden Tätigt (enle, o es m e a t mehr darauf an, oh der KJager persönlich iber dxe xn den Tätigkeitsmerlcmalen geforderten Fähigkeiten veriuge oder nicht.
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Zwar werden insoweit nicht die gleichen Fähigkeiten verlangt, wie sie üblicherwei se durch die entsprechende Fachausbildung der Ingenieure erworben werden, sondern nur - im Verhältnis dazu - eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, so daß nicht dieselben Fähigkeiten wie diejenigen eines entsprechenden Fachschulingenieurs zu fordern sind, wohl aber ähnliche, deswegen freilich nicht geringere (vgl. BAG AP Nr. Io, 17? 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteile des Senats vom 9 Februar 1972- - 4 AZR 153/71 demnächstAP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT sowie 28. Juni 1972 - 4 AZR 331/71 demnächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT).

    Im übrigen geht das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, daß der Kläger eine "entsprechende Tätigkeit" im Sinne der bezeichneten tariflichen Tätigkeitsmerkmale auszuüben hatte, wobei objektiv ein Wisspn und Können zu fordern ist, das sich im Vergleiche zu einer abgeschlossenen Ingenieurausbildung als ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes darstellt, wobei freilich wiederum beschränkte Fachkenntnisse auf einem engen Teilgebiet des einschlägigen Ingenieurwissens nicht ausreichen (vgl. BAG AP Nr. Io, 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, ferner die Urteile des Senats vom 9» Februar 1972 . - 4 AZR 153/71 demnächst AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT, 28. Juni 1 9 7 2 - 4 AZR 331/71 dem nächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT sowie 25. Oktober 1972 - 4 AZR 511/72 -, demnächst AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT).

  • LAG Hamm, 01.08.2001 - 18 Sa 1700/99

    Durchführung aller Sachpfändungsaufträge eines Bezirks durch den sog.

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  • LAG Hamm, 02.11.1994 - 18 Sa 140/94

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters der Bauleitplanung

    Die Feststellungsklage ist geeignet, den rechtlichen Status des Klägers, der sich aus der Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe ergibt, für die Gegenwart und Zukunft umfassend zu klären (vgl. BAG AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.; BAG, AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975) .
  • LAG Hamm, 09.06.1999 - 18 Sa 1890/98

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Arbeitnehmers; Bergriff des Arbeitsvorganges;

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  • LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 960/97
    Feststellungsklagen in dieser Art sind in Eingruppierungsprozessen im öffentlichen Dienst allgemein üblich und begegnen keinen prozeßrechtlichen Bedenken nach § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG v. 02.12.1981, AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG v. 19.03.1986, AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG v. 20.02.1991, AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG v. 29.09.1994, AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Wegen der doppelten Heraushebung sind hohe Anforderungen zu stellen (BAG v. 17.05.1972, AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT [Spiertz]).

  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 408/87

    Eingruppierung: Städtischer Sachbearbeiter für Wohnungsbauförderung

    Es handelt sich um eine der im öffentlichen Dienst üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen, die den Status eines Angestellten klären (vgl. BAGE 37, 155, 163 = AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 14.08.2002 - 18 Sa 1822/01

    Eingruppierung, Sachbearbeitung, Arbeitsvorgang, Steuerangelegenheiten,

  • LAG Hamm, 04.03.1998 - 18 Sa 1167/97

    Tarifgerechte Eingruppierung ; Bestimmung des Arbeitsergebnisses eines

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

  • LAG Hamm, 21.05.2003 - 18 Sa 1712/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges

  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 331/71

    Teilgebiet einer Fachschulingenieurtätigkeit - Fachschulingenieur im tariflichen

  • LAG Hamm, 21.05.2003 - 18 Sa 1711/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges

  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 18 (5) Sa 1081/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht,

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 13/01

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 08.03.1995 - 18 Sa 1149/94

    Eingruppierung: Sachbearbeiter für Brücken- und Ingenieurbau

  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72

    Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

  • LAG Hamm, 06.03.1996 - 18 Sa 934/95

    Eingruppierung: technischer Angestellten im Planungsamt

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 (5) Sa 1920/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1081/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 11/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im Öffentlichen Dienst;

  • LAG Hamm, 18.06.2003 - 18 Sa 1962/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Grundsätze zur

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 1681/00

    Voraussetzungen einer höheren tariflichen BAT-Eingruppierung ; Dauerhafte

  • LAG Hamm, 21.03.2001 - 18 Sa 1651/00

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Tarifliche

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1653/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 09.05.2001 - 18 Sa 479/00

    Zutreffende tarifliche Eingruppierung einer Arbeitnehmerin; Vorübergehende

  • LAG Hamm, 09.05.2001 - 18 Sa 1461/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 21.03.2001 - 18 Sa 1652/00

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Direktionsrecht des

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1654/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 29.10.1997 - 18 Sa 318/97

    Eingruppierungsfeststellungsklage eines Sachbearbeiters im städtischen

  • LAG Hamm, 09.05.2001 - 18 Sa 12/01

    Arbeitsrechtliche Folgen der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94

    Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1080/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 29.10.1997 - 18 Sa 659/97

    Eingruppierungsfeststellungsklage; Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe

  • LAG Hamm, 27.09.1995 - 18 Sa 237/95

    Tarifgerechte Eingruppierung eines graduierten Ingenieurs als Bauingenieur;

  • LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges

  • LAG Hamm, 14.11.2001 - 18 Sa 581/01

    Zutreffende Eingruppierung einer Angestellten im öffentlichen Dienst;

  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 59/97
  • LAG Hamburg, 30.05.1996 - 7 Sa 34/95

    Eingruppierung 1. Sachbearbeiterin für ambulante Abrechnungsfälle; Definition des

  • LAG Hamburg, 31.08.1995 - H 7 Sa 27/94

    Tarifliche Eingruppierung eines Amtsvormunds bzw. Amtspflegers

  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 60/97
  • LAG Hamm, 08.06.1995 - 4 Sa 1719/94
  • LAG Hamm, 09.10.1997 - 4 Sa 135/97

    Zulässigkeit von Eingruppierungsprozessen im öffentlichen Dienst; Erfüllung der

  • LAG Hamm, 14.06.1995 - 18 Sa 1378/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiter, der psychisch Kranke betreut

  • LAG Hamm, 14.06.1995 - 18 Sa 1379/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiter, der psychisch Kranke betreut

  • BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 433/84

    Eingruppierung in Lohngruppe nach dem Manteltarifvertrag für die Arbeiter des

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1507/96

    Voraussetzungen für die Eingruppierung in eine höhere BAT- Vergütungsgruppe;

  • LAG Hamm, 26.04.1995 - 18 Sa 1834/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst des

  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 120/92

    Eingruppierung eines Laboringenieurs - Folgen der verspäteten Zustellung eines

  • LAG Hamm, 29.11.1995 - 18 Sa 408/95

    Anspruch auf höhere tarifliche Eingruppierung; Ermittlung eines Arbeitsvorgangs;

  • LAG Hamm, 09.03.1995 - 12 Sa 2057/93

    Anspruch auf höhere Eingruppierung; Betreuung von Spezialanlagen; Zeitlich

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 395/90
  • LAG Hamm, 09.08.1995 - 18 Sa 156/95

    Tarifgerechte Eingruppierung eines im Kreisstraßenbauamt beschäftigten Tischlers;

  • LAG Hamm, 26.04.1995 - 18 Sa 1538/94

    Eingruppierung eines im sozialpsychiatrischen Dienst

  • ArbG Hamm, 20.04.1995 - 3 Ca 603/93

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin in Vergütungsgruppe IV a FG 15;

  • ArbG Berlin, 12.03.2002 - 86 Ca 30667/01

    Verpflichtung zur Zahlung einer außertariflichen Vergütung gemäß den jeweiligen

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